Was wir fördern ...

... und was nicht

Main Was Low
© DMY Designfestival, Berlin

Jede Stiftung hat einen Zweck. In unserem Fall war es naheliegend, ihn in der Förderung von Wohnen und Wohnkultur festzulegen. Besonders am Herzen liegen uns dabei Projekte für Kinder und Jugendliche und der Verbraucheraufklärung. Was damit im Einzelnen gemeint ist, erfahren Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Bereiche klicken.

Kinder und Jugendliche

Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Förderung von Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern helfen. Zum Beispiel durch die projektbezogene Unterstützung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie durch die Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Wir unterstützen ausschließlich Maßnahmen in Deutschland.

Wohnen und Wohnkultur

Unterstützt werden Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur im weitesten Sinne: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, soweit deren Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit interessant sind. Dabei liegt der aktuelle Schwerpunkt auf dem Thema „Nachhaltiges Leben zu Hause“. Wir fördern auch studentische Abschlussarbeiten (Diplom, Master) und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen.

Verbraucherberatung

Gefördert werden Maßnahmen aller Art, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit einem nachhaltigen Leben zu Hause beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.

Was nicht gefördert werden kann

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Unterstützung mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Sachspenden. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit darf die IKEA Stiftung das Gründungsunternehmen IKEA nicht begünstigen, indem sie Mittel für den Erwerb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen bewilligt, die im Prinzip aus dem IKEA Sortiment zu beziehen wären. Wir fördern weder Jubiläen und Festveranstaltungen, noch können wir allgemeine Spendenaufrufe berücksichtigen. Auch Beihilfe in Einzelfällen können wir nicht gewähren. Ebenso ausgeschlossen sind reine Personalkostenzuschüsse sowie die Förderung von Dissertationen und von Bereichen, die nicht mit der Satzung der Stiftung konform gehen: zum Beispiel Sport, Musik, bildende Kunst, darstellende Künste, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Völkerverständigung und Tierschutz.

Projektanträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Die zweite Vorstands- und Beiratssitzung im Geschäftsjahr 2024, in der über aktuell eingehende Projektanträge entschieden wird, findet aller Voraussicht nach im Juni 2024 statt. Der Stichtag für die Antragseinsendung ist der 1. April 2024 (für Stipendien ist der Einsendeschluss der 1. März bzw. der 1. August). Wir freuen uns aber über jeden Antrag, der uns früher erreicht, da jede Einsendung gesichtet, bewertet und für die entscheidende Sitzung aufbereitet werden muss. Kurz: Je früher uns ein Antrag erreicht, desto größer sind seine Chancen, bei der nächsten Sitzung vorgestellt zu werden.